DENKMALSCHUTZ STEUEREFFEKT

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Bei Immobilien mit Denkmalschutz steht bei Anlegern meistens der steuerliche Effekt im Vordergrund. Hinzu kommt, dass vor allem in den zentralen Innenstadtlagen viele Objekte unter Denkmalschutz stehen und es bei diesen meistens begehrten Lagen gar keine Alternative dazu gibt. 

Die denkmalgeschützte Immobilie*

hat sich in den letzten Jahren zum Favoriten von Anlegern entwickelt, die über ein hohes zu versteuerndes Einkommen verfügen. Der Staat fördert den Erhalt von denkmalgeschützten Bauten mit der Reduzierung des zu versteuernden Einkommens. Für die ersten 8 Jahre (nach Fertigstellung der Immobilie) sind das satte 9% und für 4 weitere Folgejahre immerhin noch 7%. Über eine Gesamtlaufzeit von 12 Jahren gerechnet 100%. Maßgebend für die endgültige Höhe der Abschreibung sind die tatsächlich angefallenen Kosten für die Sanierung und die Kostenbestätigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde. 
 
*Die hier gemachten Angaben basieren auf der aktuellen Gesetzeslage 2016. Zukünftige Regelungen sollten zuvor mit einem Steuerberater besprochen werden. Eine Haftung für die hier gemachten Angaben wird ausgeschlossen!
 
Die Gesetzestexte dazu finden Sie hier:

Die Vorteile zusammengefasst:

  1. 1. Kulturdenkmäler und Sanierungsgebiete zeichnen sich meistens durch 1 A Lagen aus.
  2. 2. Entsprechend hoch sind die Aussichten für weitere Wertsteigerungen.
  3. 3. Der Steuervorteil.
  4. 4 .Nach der Sanierung moderner Komfort und Luxus in historischer Bausubstanz.

Was fließt in die Berechnung der Sonder Afa für Baudenkmäler ein?

Angesetzt werden kann die Differenz zwischen dem Ankauf Altbestand und der Kosten, die für die spätere Sanierung und den Erhalt des Denkmals tatsächlich aufgebracht werden. Inwieweit hier auch Kosten für die Modernisierung angerechnet werden, legen die Denkmalschutzbehörden fest. In erster Linie soll der Erhalt des Denkmals im Vordergrund stehen.

Wird die Immobilie nach der Sanierung vermietet (gilt nicht für Eigennutzer), kann auch der Ankaufswert für die Altsubstanz abzüglich des Grundstückswertes jährlich linear mit 2 - 2,5% abgeschrieben werden. Der finanzielle Anteil für das Grundstück ist davon ausgenommen. Der Grundstückswert wird in der Regel anhand der Bodenrichtwert-Tabelle ermittelt.

Bei der Auswahl eines Objektes gilt es auch zu differenzieren, ob es sich um ein Einzeldenkmal handelt oder ob nur ein Teil des Gebäudes, wie z.B. die Fassade erhalten bleiben soll. Hier sprechen wir dann vom Ensembleschutz. Bei solchen Objekten können dann auch nur die Sanierungskosten für den zu erhaltenden Gebäudeteil bei der Sonder Afa angeführt werden.

Aussenanlagen, Garagen etc. z.B. fallen nicht unter die steuerbegünstigten Sanierungskosten.

Zusätzliche Informationen?

Aktuelle Angebote finden Sie unter dem Reiter PROJEKTE oder auf unserer Immobiliendatenbank www.mietzentrale.immobilien

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